Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

StVZO

§ 54a Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen

Stand: 10.06.2019

VerkehrsrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/54a#abs-1 (1) Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/54a#abs-2 (2) Die für Fahrgäste bestimmten Ein- und Ausstiege müssen ausreichend ausgeleuchtet sein, solange die jeweilige Fahrgasttür nicht geschlossen ist.

§ 54 § 54b